Pressemitteilung des Landkreises

Raumordnungsverfahren eingeleitet, Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt, Unterlagen liegen ab 5. März aus

Der Landkreis Harburg plant den Neubau einer Ortsumgehung für Pattensen und für Luhdorf und hat dazu das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Als nächstes können Bürgerinnen und Bürger Stellung zu dem Vorhaben nehmen.

Ziel der Ortsumgehung ist es, die Verkehrsbelastung in Luhdorf und Pattensen zu verringern und die Lebensqualität zu erhöhen. Zudem soll eine leistungsfähige Verkehrsverbindung entwickelt und gesichert werden. Die möglichen Trassen, die nun überprüft werden, verlaufen südlich der Orte Luhdorf und Pattensen. Im Vorfeld sind die nördlich verlaufenden Varianten ausgeschieden.

Die Antragsunterlagen liegen vom 5. März bis zum 6. April in den Verwaltungen der Stadt Winsen/Luhe und der Samtgemeinde Salzhausens sowie Gemeinde Wulfsen öffentlich aus und können während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch unter dem Link landkreis-harburg.de/oupalu eingesehen und heruntergeladen werden. Zudem sind die Unterlagen im niedersächsischen UVP-Portal hinterlegt. Stellungnahmen zu dem Vorhaben können bis zum 6. Mai 2020 in den drei Verwaltungen abgegeben oder direkt an den Landkreis als Untere Landesplanungsbehörde gesendet werden, E-Mail raumordnung@LKHarburg.de per Post an Landkreis Harburg, Stabsstelle Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe).

Der genaue Verlauf der Ortsumgehungen steht noch nicht fest. Der Landkreis ermittelt die raumverträglichsten und konfliktärmsten Trassenvarianten in den kommenden Monaten. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um die bisherigen Vorzugsvarianten handeln. Auch die möglichen Trassenalternativen werden überprüft.

Im Raumordnungsverfahren werden die verschiedenen Planungen und Nutzungsansprüche in Einklang gebracht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll dafür sorgen, dass Eingriffe und Umweltbelastungen möglichst gering ausfallen. Fachgutachten zu Themen wie Flora und Fauna, Wasserwirtschaft oder Raumverträglichkeit bilden die Grundlage für die spätere raumordnerische Bewertung.

Das Raumordnungsverfahren hat gutachterlichen Charakter und ist noch keine Genehmigung. Das Ergebnis ist jedoch im anschließenden Genehmigungsverfahren, der Planfeststellung, zu berücksichtigen.

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