Schlappe für Wiese?

Wie das Wochenblatt berichtete, glaubt unser Bürgermeister Wiese, das Oberverwaltungsgericht (OVG) hätte ihm das Tempolimit untersagt. Da fragt man sich doch spontan: Seit wann ist das OVG für Verkehrsregulierung zuständig?

  1. Die Klage behandelt nicht das, was auf den Schildern steht, sondern nur, wer sie aufstellen darf.
  2. Die Schilder setzen nicht den Kreistagsbeschluss um.
  3. Von unseren Vorschlägen zur Verkehrsberuhigung wurde bis dato kein einziger umgesetzt.
  4. Die Frage, wer denn welche Schilder anordnen und aufstellen darf, ist bislang ungeklärt!
    Offensichtlich weiß in Stadt und Landkreis kaum jemand, wer was darf.

Eine Schlappe für Wiese? Nein, er glaubt, das leidige Thema endlich los zu sein.

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